Autohaus Kempen Bad Neuenahr

Löhr Automobile Vertriebs GmbHRingener Straße 4553474 Bad Neuenahr-AhrweilerRoute
USt-IdNr: DE 296 156 200

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 17:00
Dienstag08:00 - 17:00
Mittwoch08:00 - 17:00
Donnerstag08:00 - 17:00
Freitag08:00 - 17:00
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Ansprechpartner

Anna Nöthen
Anna Nöthen
Assistentin der Geschäftsleitung & Marketing
Dominik Schäfer
Dominik Schäfer
Ersatzteile & Zubehör

Impressum

Autohaus Kempen Bad Neuenahr

Löhr Automobile Vertriebs GmbH

Ringener Straße 45

53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

T: +49 2641 8008-0

E: info.lbn@loehrgruppe.de

Sitz der Gesellschaft: Meckenheim

Handelsregister: Amtsgericht Koblenz, HRB 21885

USt-IdNr.: DE296156200

Geschäftsführung: Andreas Müller, Jörg Menssen

Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info) Nr. D-9SAL-97G5A-40

Erlaubnisbefreiung nach § 34d Absatz 3 GewO, erteilt durch die IHK Koblenz, Schloßstrasse 2, 56068 Koblenz

Für eventuelle Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungsvermittlern gibt es die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung durch die Ombudsleute des Versicherungswesens.

Versicherungsombudsmann e. V.

Postfach 080632

10006 Berlin

www.versicherungsombudsmann.de

Die gemeinsame Stelle im Sinne des §11a Abs. 1 der Gewerbeordnung ist die

DIHK e. V.

Breite Straße 29

10178 Berlin

Tel. 0180 - 6005850 (0,20 €/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,60 €/Min aus Mobilfunknetzen)

www.vermittlerregister.info

Außergerichtliche Streitbeilegung

1. Kfz-Schiedsstellen

a) Ist der Betrieb Mitglied der örtlich zuständigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks, kann der Auftraggeber bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag (mit Ausnahme von Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen) oder - mit dessen Einverständnis - der Auftragnehmer die für den Auftragnehmer zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Schiedsstelle erfolgen.

b) Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.

c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.

d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.

e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.

f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

DORNBACH GMBH Rechtsanwaltsgesellschaft, Anton-Jordan-Str.1, 56070 Koblenz, E-Mail: datenschutz@loehrgruppe.de