Löhr Automobile Bendorf

Löhr Automobile GmbHDieter-Trennheuser-Straße 856170 BendorfRoute
USt-IdNr: DE 171 709 593

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 17:30
Dienstag08:30 - 17:30
Mittwoch08:30 - 17:30
Donnerstag08:30 - 17:30
Freitag08:30 - 17:30
Samstag09:00 - 12:00
SonntagGeschlossen

Ansprechpartner

Andrea Walber
Andrea Walber
Information, Serviceassistentin
Christian Engels
Christian Engels
Kundendienstberater
Daniel Demuth
Daniel Demuth
Teiledienstmitarbeiter
Dominik Bröder
Dominik Bröder
Kundendienstberater

Impressum

Löhr Automobile Bendorf

Löhr Automobile GmbH

Dieter-Trennheuser-Straße 8

56170 Bendorf

T: +49 2622 9444-0

E: info.lbe@loehrgruppe.de

Sitz der Gesellschaft: Bendorf

Handelsregister: Amtsgericht Koblenz, HRB 6034

USt-IdNr.: DE171709593

Geschäftsführung: Ulrich Junker

Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info) Nr. D-9SAL-97G5A-40

Erlaubnisbefreiung nach § 34d Absatz 3 GewO, erteilt durch die IHK Koblenz, Schloßstrasse 2, 56068 Koblenz

Für eventuelle Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungsvermittlern gibt es die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung durch die Ombudsleute des Versicherungswesens.

Versicherungsombudsmann e. V.

Postfach 080632

10006 Berlin

www.versicherungsombudsmann.de

Die gemeinsame Stelle im Sinne des §11a Abs. 1 der Gewerbeordnung ist die

DIHK e. V.

Breite Straße 29

10178 Berlin

Tel. 0180 - 6005850 (0,20 €/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,60 €/Min aus Mobilfunknetzen)

www.vermittlerregister.info

Außergerichtliche Streitbeilegung

1. Kfz-Schiedsstellen

a) Ist der Betrieb Mitglied der örtlich zuständigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks, kann der Auftraggeber bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag (mit Ausnahme von Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen) oder - mit dessen Einverständnis - der Auftragnehmer die für den Auftragnehmer zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Schiedsstelle erfolgen.

b) Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.

c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.

d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.

e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.

f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

DORNBACH GMBH Rechtsanwaltsgesellschaft, Anton-Jordan-Str.1, 56070 Koblenz, E-Mail: datenschutz@loehrgruppe.de