LöhrGruppe Dienstleistungen

LB Digitale Automobile Dienstleistungs-GmbHAndernacher Straße 20056070 KoblenzRoute
USt-IdNr: DE 255 212 082

Öffnungszeiten

Montag07:00 - 17:00
Dienstag07:00 - 17:00
Mittwoch07:00 - 17:00
Donnerstag07:00 - 17:00
Freitag07:00 - 15:00
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Ansprechpartner

Benedikt Loosen
Benedikt Loosen
Verkaufsberater Digitalvertrieb

Impressum

LöhrGruppe Dienstleistungen

LB Digitale Automobile Dienstleistungs-GmbH

Andernacher Str. 200

56070 Koblenz

T: +49 261 949090-0

E: info.ldl@loehrgruppe.de

Sitz der Gesellschaft: Koblenz

Handelsregister: Amtsgericht Koblenz, HRB 27978

USt-IdNr.: DE255212082

Geschäftsführung: Christopher Dohr, Uwe Finkler, Fabian Gorges, Andreas Müller, Holger Schmalbruch, Holger Maria Schwarz

Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info) Nr. D-9SAL-97G5A-40

Erlaubnisbefreiung nach § 34d Absatz 3 GewO, erteilt durch die IHK Koblenz, Schloßstrasse 2, 56068 Koblenz

Für eventuelle Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungsvermittlern gibt es die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung durch die Ombudsleute des Versicherungswesens.

Versicherungsombudsmann e. V.

Postfach 080632

10006 Berlin

www.versicherungsombudsmann.de

Die gemeinsame Stelle im Sinne des §11a Abs. 1 der Gewerbeordnung ist die

DIHK e. V.

Breite Straße 29

10178 Berlin

Tel. 0180 - 6005850 (0,20 €/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,60 €/Min aus Mobilfunknetzen)

www.vermittlerregister.info

Außergerichtliche Streitbeilegung

1. Kfz-Schiedsstellen

a) Ist der Betrieb Mitglied der örtlich zuständigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks, kann der Auftraggeber bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag (mit Ausnahme von Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen) oder - mit dessen Einverständnis - der Auftragnehmer die für den Auftragnehmer zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Schiedsstelle erfolgen.

b) Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.

c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.

d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.

e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.

f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

DORNBACH GMBH Rechtsanwaltsgesellschaft, Anton-Jordan-Str.1, 56070 Koblenz, E-Mail: datenschutz@loehrgruppe.de